I. Geltungsbereich

1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, sofern diese die Merkmale des AGB-Gesetzes erfüllen. Diese AGB sind auf der Homepage des Hotels veröffentlicht und jederzeit einseh- und abrufbar. Sie werden dem Gast oder Auftraggeber bei Vereinbarungen gesondert ausgehändigt.

2. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und/ oder Veranstaltungsräumen, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels und sind generelle Anlage zu solchen Vereinbarungen.

3. Die Unter- oder Weitervermietung sowie die Nutzung zu anderen als den vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4. Geschäftsbedingungen des Kunden finden ausdrücklich nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

II. Vertragsabschluss; -partner; -haftung; Verjährung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande, im Falle von Veranstaltungen durch die schriftliche Annahme des Kunden des abgegebenen Angebotes des Hotels. Dem Hotel steht es frei, einzelne Hotelzimmerbuchungen schriftlich zu bestätigen.

2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet dieser dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag bzw dem Tagungsvertrag. Der Besteller ist verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen über den Kunden dem Hotel, insbesondere Identität und Adresse des Kunden, vor Vertragsabschluss schriftlich vorzulegen und den Kunden gleichzeitig diese AGB weiterzuleiten.

3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag im zugesagten Leistungsumfang nach Maßgaben der AGB. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.

4. Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Kunden ein Jahr.

5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung. Sie gelten nicht in den Fällen des § 309 Ziff 7 BGB.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Die vereinbarten Preise schließen die bei Vertragsabschluss jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 15% anheben. Gesetzliche Erhöhungen der Mehrwertsteuersätze zwischen Vertragsabschluss und – erfüllung werden grundsätzlich angepasst.

2. Rechnungen des Hotels sind grundsätzlich  sofort ohne Abzug vor Ort fällig und zahlbar. Das Hotel ist ausdrücklich dazu berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel ferner berechtigt, die gesetzlichen Zinsen zu berechnen und den Vertrag fristlose zu kündigen.

3. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens durch das Hotel ist ausdrücklich vorbehalten.

4. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

5. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung, Änderung)

1. Bei Rücktritt ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

2. Bei von Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Tagungsräumen hat das Hotel die eingesparten Aufwendungen anzurechnen gemäß gesetzlicher Vorgabe sowie  ggf  die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder Räume.

3. Dem Hotel steht es frei den Schaden zu pauschalieren. Folgende Stornierungskosten gelten:

Logis / Veranstaltungen bis 3 Zimmer /6 Personen:

    • bis 29 Tage vor Anreise: kostenfrei

    • 28 bis 15 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett- /Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

    • 14 bis 8 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett-  /Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

    • 7 bis 0 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett-/Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

Logis / Veranstaltungen ab 4 Zimmer / 7 Personen:

    • bis 42 Tage vor Anreise: kostenfrei

    • 42 bis 28 Tage vor Anreise: 30% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs-    oder Bankett-/Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

    • 27 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett/Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

    • 14 bis 0 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett/Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

Nichtanreisen: 80% des vereinbarten Gesamtpreises für den gebuchten Reisezeitraum (Logis, Raummieten, Tagungs- oder Bankett/Verpflegungspauschalen, Fremdleistungen)

4. Eine Änderung der Teilnehmer- oder Zimmerzahl um mehr als 5 %, sowie Teildatenstornierungen im gleichen Rahmen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels. Im Falle einer Reduzierung um mehr als 5 % ist das Hotel berechtigt, die vertraglich vereinbarte oder fristgerecht schriftlich gemeldete Anzahl abzüglich 5 % abzurechnen. Bei einer Reduzierung über 10 % ist das Hotel generell berechtigt die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen und Räume entsprechend  zu tauschen, auch wenn das Hotel der Änderung zustimmt.

5. Bei Veranstaltungen jeglicher Art ist der Veranstalter verpflichtet dem Hotel bei Bestellung die voraussichtliche Teilnehmerzahl anzugeben. Die endgültige Zahl der Teilnehmer muss dem Hotel spätestens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitgeteilt werden, um eine sorgfältige Vorbereitung sicher zu stellen.

6. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist. Dem Hotel steht ebenso ein Nachweis eines höheren Schadens frei.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Räumen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht fristgerecht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum firstlosen Rücktritt vom Vertrag berechtigt

3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

    • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B.in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

    • der Kunde verpflichtet sich, das Hotel unverzüglich unaufgefordert , in jedem Falle  jedoch vor Vertragsabschluss darüber aufzuklären, dass die Leistungsbedingungen und/oder die Veranstaltung, sei es aufgrund ihres politischen, religiösen oder sonstigen Charakters geeignet ist, öffentliches Interesse hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen, Veröffentlichungen im Internet oder auf Social Medias , sowie jegliche sonstigen Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel aufweisen, bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung des Hotels. Verletzt der Kunde diese Aufklärungspflicht oder erfolgt eine Veröffentlichung ohne eine solche Einwilligung, hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen.

    • ein Verstoß gegen Ziffer I Absatz 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorliegt.

  • Das Hotel von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Vertragspartners nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Antrag auf Insolvenzverfahren eingeleitet wurde bzw die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.

  • Das Recht des Rücktritts des Hotels aus wichtigem Grund oder Einstellung des Gewerbebetriebes bleibt ausdrücklich vorbehalten.

4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz. Bei Schadensersatzansprüchen des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

VI. Hotelzimmer- und Raumbereitstellung, -übergabe und –rückgabe, Veranstaltungszeiten, GEMA

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Hotelzimmer oder Räume, es sei denn diese wären ausdrücklich schriftlicher Vertragsbestandteil.

2. Gebuchte Hotelzimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Kunden steht es frei, dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.

4. Verschieben sich vereinbarte Veranstaltungsanfangs- oder -schlusszeiten ohne dass dieses vom Hotel zu vertreten ist und ohne vorheriger schriftliche Zustimmung des Hotels, so ist das Hotel berechtigt den entsprechenden Mehraufwand  an Lohn- und Ausstattungskosten in Rechnung zu stellen, nach 23.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen auch die entsprechenden Lohnmehraufwendungen und  Zuschläge ( Feiertags-, Sonn- und Nachtzuschläge). Das Hotel ist ausdrücklich berechtigt, Veranstaltungen, die von geplanten und ursprünglich vereinbarten Zeiträumen wesentlich abweichen für den Fall vorzeitig zu beenden, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitszeiten der Mitarbeiter  nicht mehr gewährleistet werden können.

5. Der Kunde verpflichtet sich ausdrücklich, die dem Hotel gesetzlich vorgeschriebenen Zeiten bezgl. Terrassennutzung und Musikdarbietungen Folge zu leisten und diese vorbehaltlos zu akzeptieren. Bei Verstößen, die vom Kunden zu vertreten sind und in jeglicher Form geahndet werden  ist der Kunde dem Hotel auch für zukünftige Einbusen oder Einschränkungen in voller Höhe Schadenersatzpflichtig.

6. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Meldung und Bezahlung der gesetzlich vorgeschriebenen  GEMA Abgaben bei musikalischen Darbietungen während seiner Veranstaltung.

VII. Mitbringen von Speisen und Getränken, sonstigen Gegenständen und deren Entsorgung

  1. Das Mitbringen von Speisen und Getränken im Veranstaltungsbereich bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Hotels und muss im Vorfeld schriftlich vereinbart sein. Das Hotel ist berechtigt eine Servicegebühr in solchen Fällen zu verlangen. Der Veranstalter trägt die volle Haftung für mitgebrachte Speisen und Getränke und stellt das Hotel insoweit von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei,

  2. Dekorationsmaterial und sonstige Ausstellungs- oder Austattungsgegenstände kann der Veranstalter nach vorheriger Absprache innerhalb von 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn anliefern, die Entfernung hat direkt nach Veranstaltungsende zu erfolgen. Das Anbringen von Dekorationsmaterial an Wänden, Decken usw ist ohne Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Eingebrachtes Material muss den gesetzlichen Feuerschutzbestimmungen entsprechen- im Zweifelsfalle hat der Veranstalter die Pflicht sich die Genehmigung der zuständigen Brandschutzbehörde beim Landratsamt Lauf selbst einzuholen. Das Abbrennen von offenem Feuer, Feuerwerkskörpern und anderen, auch rauchbildenden Gegenständen ist grundsätzlich in den geschlossenen Räumen des Hotels untersagt.   Das Hotel übernimmt generell keine Haftung für Verlust oder Beschädigung  mitgebrachter  Gegenstände aller Art in den Tagungsräumen und Restaurants.

  3. Für Schäden und Verlust an Einrichtungen und Inventar des Hotels in den angemieteten Zimmern und Räumen während der Dauer des Aufenthaltes oder der Veranstaltung  steht der Kunde ein, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens bedarf.

  4. Mitgebrachtes Verpackungsmaterial ist vom Veranstalter wieder selbst zu entfernen. Die Entsorgung von zurückgelassenem  Verpackungs- oder Werbematerial o.ä. ist kostenpflichtig.

VIII. Haftung

1. Die Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich – mit Ausnahme der Fälle des § 309 Ziff 7- , beschränkt auf Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, bei Geld, Wertpapieren und sonstigen Wertsachen bis zur Höchstgrenze von Euro 800,00 insgesamt. Geld und Wertgegenstände können im Hotelsafe in den Zimmern, sowie an der Rezeption aufbewahrt werden. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel nicht unverzüglich eine Anzeige macht (§ 703 BGB).

3. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

5. Gegen Telefonrechnungen können nur innerhalb eines Monats nach Erhalt Einwendungen erhoben werden.

IX. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Änderung der Form bedarf ebenfalls der Schriftform. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels als ausdrücklich vereinbart.

4. Es gilt deutsches Recht.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für diese AGB´s unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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